AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Projekt.ON GmbH
Stand: 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der Projekt.ON GmbH, Gutenbergstraße 5, 30823 Garbsen, über die Erbringung von Dienstleistungen, Vermietung und sonstige Leistungen im Bereich Veranstaltungstechnik, Videomapping, Projektion, Licht, Laser, LED- und Medientechnik, Contentproduktion, Eventdesign, Dekoration, Planung, Konzeption, Installation, Betrieb und Demontage technischer Anlagen.
- Die Leistungen können insbesondere die Planung, Konzeption und Umsetzung von Licht- und Medieninstallationen, Videomapping, Projektionen, Lasershows, LED-Systemen, Projektoren, Medienservern, Lichttechnik, Dekorationen, immersiven Installationen sowie die technische Betreuung von Veranstaltungen umfassen.
- Diese AGB richten sich vorrangig an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern gelten sie nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Projekt.ON ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Angebote von Projekt.ON sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, Annahme des Angebots, mündliche Auftragserteilung oder durch schlüssiges Verhalten zustande.
- Nachträgliche Bestellungen, Erweiterungen, Änderungen oder Zusatzleistungen können auch mündlich, telefonisch, per Videokonferenz, E-Mail, Messenger oder in sonstiger geeigneter Form vereinbart werden. Eine gesonderte schriftliche Bestätigung ist für die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung nicht erforderlich.
- Zusatzleistungen und Änderungen, die während der Vorbereitung, des Aufbaus, der Durchführung oder des Abbaus von einem hierzu befugten Ansprechpartner des Kunden beauftragt werden, gelten als verbindlich beauftragt und werden zusätzlich berechnet.
- Als zur Beauftragung befugt gelten insbesondere Geschäftsführer, Projektleiter, Veranstaltungsleiter, Produktionsleiter sowie sonstige Personen, die gegenüber Projekt.ON als Ansprechpartner des Kunden auftreten und nach den Umständen des Einzelfalls zur Erteilung entsprechender Weisungen berechtigt erscheinen.
- Projekt.ON ist berechtigt, mündlich oder anderweitig erteilte Zusatzaufträge durch E-Mail, Messenger-Nachricht, Arbeitsprotokoll, Aufmaß oder Rechnung zu dokumentieren.
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot sowie aus später vereinbarten Änderungen und Ergänzungen.
- Konzeptskizzen, Moodboards, Visualisierungen und vergleichbare Darstellungen dienen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, der konzeptionellen Veranschaulichung. Technische oder gestalterische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit hierdurch der vereinbarte wesentliche Leistungsumfang nicht verändert wird.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde hat Projekt.ON alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben und technischen Angaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
- Der Kunde hat insbesondere für die erforderlichen Stromanschlüsse, Zugänge, Zufahrten, Stellflächen, Montageflächen, Ansprechpartner und sonstige vereinbarte Infrastruktur zu sorgen.
- Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen verantwortlich.
- Soweit Genehmigungen, behördliche Erlaubnisse oder sonstige Zustimmungen erforderlich sind, trägt diese grundsätzlich der Kunde, sofern die Beschaffung nicht ausdrücklich Projekt.ON übertragen wurde.
- Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die durch fehlende, verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden entstehen, können zusätzlich berechnet werden.
§ 4 Änderungen und zusätzliche Leistungen
- Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden zusätzlich vergütet.
- Hierzu zählen insbesondere:
- zusätzliche Projektoren,
- zusätzliche Licht-, Laser- oder Medientechnik,
- zusätzliche Inhalte oder Contentproduktionen,
- zusätzliche Proben,
- zusätzliche Auf- oder Abbautage,
- zusätzliche Personalzeiten,
- zusätzliche Transporte,
- Wartezeiten,
- zusätzliche technische Betreuung,
- Änderungen nach bereits erteilter Freigabe.
- Zusatzleistungen können entsprechend § 2 auch mündlich, telefonisch oder auf sonstige geeignete Weise beauftragt werden.
- Soweit kein gesonderter Preis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach dem vereinbarten Preisniveau, der aktuellen Preisliste oder nach dem für die Leistung üblichen und angemessenen Aufwand.
§ 5 Inhalte, Kreativleistungen und Freigaben
- Der Kunde stellt Projekt.ON sämtliche zur Umsetzung erforderlichen Inhalte, Daten, Texte, Bilder, Videos, Logos und sonstigen Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
- Der Kunde gewährleistet, dass er über die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt.
- Der Kunde stellt Projekt.ON von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Kunden bereitgestellten oder verlangten Verwendung von Inhalten entstehen, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
- Projekt.ON setzt freigegebene Storyboards, Konzepte und Inhalte entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung um.
- Änderungen nach erfolgter Freigabe können als zusätzliche Leistung berechnet werden.
- Verzögerungen aufgrund verspäteter Freigaben verlängern vereinbarte Produktions- und Lieferfristen angemessen.
§ 6 Aufbau, Abbau, Proben und Veranstaltungszeiten
- Vereinbarte Aufbau-, Abbau-, Probe- und Veranstaltungszeiten ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder späteren Vereinbarungen.
- Zusätzliche Arbeitszeiten, Wartezeiten oder Verschiebungen, die nicht von Projekt.ON zu vertreten sind, können zusätzlich berechnet werden.
- Dies gilt insbesondere bei verspäteter Zugänglichkeit der Veranstaltungsfläche, verspäteter Strombereitstellung, Verzögerungen durch andere Gewerke oder Änderungen des Veranstaltungsablaufs.
- Erforderliche zusätzliche Auf- oder Abbautätigkeiten aufgrund von Änderungen des Kunden oder örtlichen Gegebenheiten werden zusätzlich vergütet.
§ 7 Reise-, Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten
- Reise-, Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sind grundsätzlich nicht Bestandteil der vereinbarten Leistungsvergütung und werden zusätzlich berechnet, auch wenn sie im Angebot nicht gesondert aufgeführt oder kalkuliert wurden.
- Etwas anderes gilt nur, wenn Projekt.ON und der Kunde ausdrücklich vereinbaren, dass bestimmte oder sämtliche dieser Kosten bereits in der vereinbarten Vergütung enthalten sind.
- Für Mitarbeiter von Projekt.ON können bei auswärtigen Tätigkeiten Verpflegungsmehraufwendungen nach den jeweils geltenden steuerlich anerkannten Pauschalen berechnet werden.
- Werden Mitarbeitern Mahlzeiten vom Kunden oder einem Dritten unentgeltlich zur Verfügung gestellt, können die gesetzlichen Kürzungsvorschriften für Verpflegungsmehraufwendungen Anwendung finden.
- Bei auswärtigen Veranstaltungen, insbesondere bei Einsatzorten in größerer Entfernung vom Unternehmenssitz, kann eine Übernachtung erforderlich sein.
- Eine Übernachtung kann insbesondere erforderlich sein aufgrund:
- der Entfernung zum Unternehmenssitz,
- der Dauer des Einsatzes,
- eines frühen Beginns des Aufbaus,
- eines späten Endes der Veranstaltung,
- eines späten Abbaus,
- mehrtägiger Veranstaltungen,
- fehlender sinnvoller Rückreisemöglichkeit,
- erforderlicher Ruhezeiten,
- gesetzlicher Arbeits- und Ruhezeitvorgaben.
- Als Orientierung gilt insbesondere eine Entfernung von mehr als 100 km zum Unternehmenssitz. Die Notwendigkeit einer Übernachtung richtet sich jedoch nicht ausschließlich nach der Entfernung, sondern nach den tatsächlichen Einsatzbedingungen.
- Ist eine Übernachtung erforderlich, trägt der Kunde die hierfür tatsächlich anfallenden angemessenen Kosten zusätzlich zur vereinbarten Vergütung.
- Der Kunde kann die Hotelbuchung selbst übernehmen. Erfolgt dies nicht, ist Projekt.ON berechtigt, eine angemessene Unterkunft zu buchen und die tatsächlich anfallenden Kosten weiterzubelasten.
- Projekt.ON ist verpflichtet, bei der Auswahl der Unterkunft ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis zu berücksichtigen.
- Insbesondere bei spät endenden Veranstaltungen oder Abbauarbeiten kann eine Übernachtung erforderlich werden, wenn eine Rückreise ohne Verstoß gegen gesetzliche Arbeits- oder Ruhezeitvorgaben nicht sinnvoll oder nicht möglich ist.
- Die gesetzlichen Vorschriften über Arbeitszeiten und Ruhezeiten bleiben unberührt.
- Die vorstehenden Regelungen gelten unabhängig davon, ob die entsprechenden Kosten im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind. Eine Abweichung hiervon bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
§ 8 Fahrt- und Transportkosten
- Fahrten von Mitarbeitern, Materialtransporte sowie sonstige Transporte sind grundsätzlich zusätzlich zu vergüten, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind.
- Dies gilt insbesondere für zusätzliche An- und Abfahrten, Nachlieferungen, Abholungen, Materialtransporte und Fahrten aufgrund nachträglicher Änderungen.
- Bei Nutzung von Spezialfahrzeugen, Transportern, Anhängern oder sonstigen Transportmitteln können die hierfür tatsächlich anfallenden Kosten berechnet werden.
§ 9 Mietmaterial und Veranstaltungstechnik
- Mietgeräte und Mietmaterial bleiben Eigentum von Projekt.ON oder des jeweiligen Eigentümers.
- Der Kunde hat Mietgegenstände sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln.
- Der Kunde haftet für Beschädigung, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände, soweit diese aus seinem Verantwortungsbereich stammen.
- Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist nur mit Zustimmung von Projekt.ON zulässig.
- Kosten für Reparatur, Ersatz oder Wiederbeschaffung aufgrund vom Kunden zu vertretender Schäden oder Verluste können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
§ 10 Stromversorgung und technische Infrastruktur
- Der Kunde stellt die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Stromanschlüsse und sonstigen technischen Voraussetzungen entsprechend den Vorgaben von Projekt.ON zur Verfügung.
- Der Kunde ist für die ordnungsgemäße und sichere Stromversorgung verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich von Projekt.ON übernommen wurde.
- Schäden und Mehraufwendungen aufgrund ungeeigneter, fehlerhafter oder nicht ausreichend dimensionierter Stromversorgung können dem Kunden berechnet werden, soweit dieser die Ursache zu vertreten hat.
- Änderungen der technischen Infrastruktur, die aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder nachträglicher Änderungen erforderlich werden, können zusätzliche Kosten verursachen.
§ 11 Laser-, Licht- und sonstige Sondertechnik
- Für den Betrieb von Laser-, Licht- und sonstiger Sondertechnik gelten die einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen.
- Soweit Projekt.ON mit der Planung und technischen Umsetzung entsprechender Anlagen beauftragt wurde, übernimmt Projekt.ON die hierfür vereinbarten technischen und organisatorischen Leistungen.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bleibt der Kunde für die Beschaffung erforderlicher behördlicher Genehmigungen und Zustimmungen verantwortlich.
- Der Kunde hat Projekt.ON rechtzeitig über örtliche Einschränkungen, Sicherheitsvorgaben und behördliche Auflagen zu informieren.
- Projekt.ON ist berechtigt, technische Maßnahmen aus Sicherheitsgründen anzupassen oder eine Durchführung abzulehnen, soweit eine sichere und rechtlich zulässige Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
§ 12 Veranstaltungen im Außenbereich und Wetter
- Bei Veranstaltungen im Außenbereich ist der Kunde für die Bereitstellung geeigneter und sicherer Veranstaltungsflächen verantwortlich.
- Projekt.ON ist berechtigt, technische Anlagen oder Leistungen aus Sicherheitsgründen vorübergehend zu unterbrechen oder nicht durchzuführen, wenn aufgrund von Wetterbedingungen, insbesondere Sturm, Gewitter, Starkregen oder sonstigen Gefahren, ein sicherer Betrieb nicht gewährleistet werden kann.
- Bereits entstandene und unvermeidbare Kosten bleiben hiervon unberührt, soweit die Ursache nicht von Projekt.ON zu vertreten ist.
- Projekt.ON ist nicht verpflichtet, technische Anlagen unter Bedingungen zu betreiben, die eine Gefahr für Personen, Material oder Sachwerte darstellen.
§ 13 Stornierung und Kündigung durch den Kunden
- Bei einer Stornierung oder Kündigung durch den Kunden sind die bis dahin entstandenen Kosten und Aufwendungen zu ersetzen.
- Hierzu gehören insbesondere:
- bereits erbrachte Planungs- und Kreativleistungen,
- Contentproduktion,
- bereits eingesetztes Personal,
- gebuchte Technik,
- nicht mehr stornierbare Miet- und Fremdleistungen,
- Hotelkosten,
- Transportkosten,
- bereits beauftragte Drittunternehmen.
- Soweit Leistungen bereits begonnen wurden, können diese entsprechend dem tatsächlich entstandenen Aufwand abgerechnet werden.
- Für einzelne Projekte können im Angebot oder Einzelvertrag gesonderte Stornierungs- oder Ausfallregelungen vereinbart werden. Diese gehen den allgemeinen Regelungen vor.
§ 14 Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Projekt.ON liegen, können die Leistungspflichten von Projekt.ON vorübergehend beeinträchtigen oder unmöglich machen.
- Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Krieg, Pandemien, Arbeitskämpfe, erhebliche Verkehrsbehinderungen, Stromausfälle sowie Ausfälle wesentlicher Infrastruktur oder Dienstleister.
- Projekt.ON informiert den Kunden über erhebliche Beeinträchtigungen so früh wie möglich.
- Bereits entstandene und unvermeidbare Kosten bleiben grundsätzlich zu vergüten, soweit Projekt.ON diese nicht zu vertreten hat.
§ 15 Haftung
- Projekt.ON haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Projekt.ON nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Soweit gesetzlich zulässig, haftet Projekt.ON nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden.
- Die Haftung für Schäden an vom Kunden bereitgestellten Gegenständen bleibt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bestehen.
§ 16 Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
-
Soweit im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
a) 25 % bei Auftragserteilung
25 % der vereinbarten Vergütung werden mit Auftragserteilung als Vorauszahlung fällig.b) 50 % spätestens 7 Tage vor Leistungs- bzw. Veranstaltungsbeginn
Weitere 50 % der vereinbarten Vergütung werden spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Leistungs- bzw. Veranstaltungsbeginn fällig.c) 25 % nach Durchführung
Die verbleibenden 25 % werden nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen mit der Schlussrechnung fällig. - Die geleisteten Voraus- und Abschlagszahlungen werden auf die Gesamtvergütung angerechnet.
- Die Schlussrechnung kann neben dem noch offenen Restbetrag zusätzliche Leistungen und Kosten enthalten, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsumfangs waren oder deren Höhe bei Auftragserteilung noch nicht abschließend feststand. Hierzu zählen insbesondere zusätzliche Arbeits- und Personalzeiten, Zusatztechnik, zusätzliche Auf- und Abbautätigkeiten, Wartezeiten, zusätzliche Transporte und Fahrten sowie Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten gemäß § 7 dieser AGB.
- Bei Aufträgen, bei denen der vereinbarte Leistungs- bzw. Veranstaltungsbeginn innerhalb von 7 Tagen nach Auftragserteilung liegt, ist Projekt.ON berechtigt, abweichend von Ziffer 2 eine Vorauszahlung von bis zu 100 % der voraussichtlichen Vergütung einschließlich bereits absehbarer Zusatz- und Fremdkosten vor Leistungsbeginn zu verlangen.
- Bei Neukunden, bei Aufträgen mit außergewöhnlich hohem Auftragsvolumen, bei umfangreichen Vorleistungen oder bei einer besonderen Kostenbindung durch Drittanbieter ist Projekt.ON berechtigt, im Angebot oder Einzelvertrag abweichende Zahlungsbedingungen, insbesondere höhere Vorauszahlungen oder vollständige Vorauszahlung, zu vereinbaren.
- Die Verpflichtung von Projekt.ON zur Durchführung der vereinbarten Leistungen kann von der fristgerechten Zahlung der jeweils fälligen Voraus- und Abschlagszahlungen abhängig gemacht werden.
- Werden fällige Voraus- oder Abschlagszahlungen trotz angemessener Fristsetzung nicht geleistet, ist Projekt.ON berechtigt, die Leistung bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten oder, soweit gesetzlich zulässig, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Rechnungen sind innerhalb der im jeweiligen Angebot bzw. auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen. Ein Skontoabzug wird nicht gewährt, sofern dieser nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern ist Projekt.ON insbesondere berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die gesetzliche Verzugspauschale geltend zu machen.
- Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Dies gilt nicht für Gegenforderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 17 Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von Projekt.ON.
- Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände pfleglich zu behandeln.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde Projekt.ON unverzüglich zu informieren.
§ 18 Urheberrechte und Nutzungsrechte
- Sämtliche von Projekt.ON erstellten Inhalte, Konzepte, Grafiken, Animationen, Videos, Visualisierungen, Designs, Storyboards, Kompositionen und sonstigen kreativen Leistungen sind urheberrechtlich geschützt.
- Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ausschließlich die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte.
- Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe oder kommerzielle Verwertung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Projekt.ON zulässig, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
- Rohdaten, offene Projektdateien, Quelldateien oder editierbare Dateien werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 19 Vom Kunden bereitgestellte Inhalte
- Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter verwendet werden dürfen.
- Der Kunde stellt Projekt.ON von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Kunden bereitgestellten oder verlangten Nutzung von Inhalten entstehen, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
- Projekt.ON ist berechtigt, die Verwendung von Inhalten abzulehnen, wenn begründete Zweifel an deren rechtmäßiger Nutzung bestehen.
§ 20 Dokumentation und Referenznutzung
- Projekt.ON ist berechtigt, eigene technische und kreative Leistungen im Rahmen von Foto- und Videoaufnahmen zu dokumentieren und diese Aufnahmen zu Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden, soweit dem keine berechtigten Interessen des Kunden oder Rechte Dritter entgegenstehen.
- Bei besonders vertraulichen oder sensiblen Projekten können abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
- Aufnahmen, die Personen zeigen, werden unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften verwendet.
§ 21 Subunternehmer und freie Mitarbeiter
- Projekt.ON ist berechtigt, zur Erfüllung vertraglicher Leistungen qualifizierte Subunternehmer, freie Mitarbeiter und sonstige Dienstleister einzusetzen.
- Projekt.ON bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen verantwortlich, soweit gesetzlich zulässig.
§ 22 Abnahme und Freigabe
- Soweit eine Abnahme der Leistung vereinbart oder gesetzlich erforderlich ist, erfolgt diese nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung.
- Der Kunde hat die Leistung unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich mitzuteilen.
- Bei Veranstaltungen gelten insbesondere durchgeführte Proben, Testläufe und Freigaben des Kunden als Grundlage für die anschließende Durchführung.
- Nachträgliche Änderungswünsche, die nicht auf einem von Projekt.ON zu vertretenden Mangel beruhen, gelten als zusätzliche Leistungen.
§ 23 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Projekt.ON und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand der Sitz von Projekt.ON vereinbart, soweit gesetzlich zulässig.
- Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 24 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen. Die Wirksamkeit mündlicher oder anderweitig nach § 2 vereinbarter Zusatz- und Änderungsaufträge bleibt hiervon unberührt.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen Projekt.ON und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an deren Stelle die gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Unternehmensdaten
Projekt.ON GmbH
Gutenbergstraße 5
30823 Garbsen
Deutschland
Weitere Onlineauftritte
Dieses Impressum gilt auch für
www.instagram.com/projekt.on
www.linkedin.com/projekt-on
Alle Texte sind urheberrechtlich geschützt.
Telefon: 0 5131 – 44 65 70
E-Mail: info@projekt-on.de
Internet: www.projekt-on.de
Amtsgericht Hannover
HRB 226845
USt-IdNr.: DE366531994
Geschäftsführung:
Felix Reinhold
Sören Markowski
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